Eigentümer/in

Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer/die Eigentümer- in verantwortlich.

Seit dem 1. Oktober 1997 gilt, die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 “Betrieb von elektrischen Anlagen”). Ab diesem Zeitpunkt sind elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht ausgenommen.

Der E-CHECK ist die Inspektion für Ihre elektrische Anlage und ein hervorragendes Instrument für die Instandhaltung. Des Weiteren vermeiden Sie durch den E-CHECK unnötige Zusatzkosten, aufgrund von zu spät erkannten Defekten oder Sicherheitsrisiken. (Eine Vielzahl von Haus- und Wohnungsbränden entstehen durch defekte Elektrik).

Möchten Sie Ihre Immobile verkaufen - weisen Sie durch den E-CHECK nach, dass sich die Elektrik in einem einwandfreien Zustand befindet.

Kontakt

Damit der Strom sicher ankommt - Elektro Bach

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